Ich habe die Dienstanzeige oder das Aufgebot erhalten und stelle nun fest, dass ich in dieser Zeit einen Termin habe, der sich nicht verschieben lässt. Soll ich nun ein Gesuch um Dienstverschiebung stellen oder soll ich mich beurlauben lassen?
Als erstes muss man sich die Frage stellen, ob sich dieser Termin wirklich nicht verschieben lässt. Der Dienst im Zivilschutz ist per Gesetz geregelt, es ist eine Dienstpflicht.
Gesuche um Urlaub können z.B. für Schulungen oder Prüfungen, Vorstellungsgespräche, Arzttermine oder ähnliche wenige Stunden dauernde Termine gestellt werden. In der Regel werden diese Gesuche positiv beurteilt.
Für Dienstverschiebungsgesuche hingegen braucht es einiges. Sind es die seit langem geplanten Ferien, die bereits vor dem Erhalt der Dienstanzeige im November des Vorjahres gebucht wurden oder ist es die Abschlussprüfung einer Weiterbildung? Für diese oder ähnliche Gesuche stehen die Chancen für eine positive Beurteilung gut. Handelt es sich aber um Gesuche, die mit dem Arbeitsplatz in Verbindung stehen, wird es meistens schwieriger. Absenzen am Arbeitsplatz lassen sich in den meisten Fällen planen. In der Regel werden solche Gesuche negativ beurteilt.
Folgende Grundsätze können hilfreich sein.
Der Zivilschutz hat ein breites Aufgabenfeld und sorgt für Betreuung, Schutz, Unterstützung.
Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungssystems positioniert.
Die Angehörigen des Zivilschutzes kümmern sich um Schutzbedürftige, aber auch um Kulturgüter.
Sie unterstützen die Führungsorgane und stellen Infrastrukturen wieder instand.