Der Auftrag des Zivilschutzes im Bevölkerungsschutz

Wer erfüllt den Auftrag des Bevölkerungsschutzes?

Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und der Zivilschutz teilen sich diese Aufgabe. Hier ein Kurzbeschrieb:

Polizei

Die Polizei ist zuständig für Sicherheit und Ordnung. Organisation, Ausrüstung, Ausbildung und Finanzierung sind kantonal bzw. kommunal geregelt. Die Polizei mit ihren kantonalen und städtischen Korps ist ein Ersteinsatzmittel.

Feuerwehr

Die Feuerwehr ist zuständig für die Rettung, die Brandbekämpfung und die allgemeine Schadenwehr. Zudem ist sie zuständig für Öl-, Chemie- und Strahlenwehr. Auch die Feuerwehr ist ein Ersteinsatzmittel und kantonal geregelt.

Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen stellt die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher. Mit dem sanitätsdienstlichen Rettungswesen verfügt es über ein Ersteinsatzmittel. Auch das Gesundheitswesen ist kantonal geregelt.

Technische Betriebe

Zu den technischen Betrieben gehören öffentlich- oder privatrechtliche Unternehmen in den Bereichen Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung, Entsorgung, Verkehrsverbindungen sowie Telematik (Datenübermittlung). Sie sorgen dafür, dass die Infrastrukturen nach einem Ereignis funktionstüchtig bleiben oder den Betrieb so rasch wie möglich wieder aufnehmen.

Zivilschutz

Der Zivilschutz ist zuständig für die Schutzinfrastruktur, für die Mittel zur Alarmierung der Bevölkerung, für die Betreuung von schutzsuchenden und obdachlosen Personen sowie für den Schutz der Kulturgüter. Zudem unterstützt er die Partnerorganisationen und verstärkt die Führungsunterstützung und die Logistik. Mit Instandstellungsarbeiten sorgt der Zivilschutz dafür, dass möglichst keine Folgeschäden entstehen.