Für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sind grundsätzlich die Kantone und Gemeinden zuständig. Wer kann alarmieren?
Wie wird alarmiert: Rufen Sie direkt ein Mitglied des Kommandos der ZSO Limmattal-Süd an, z.B. den Kommandanten Urs Kümmerli: 079 402 15 35
Einsätze des Zivilschutzes zu Gunsten der Gemeinschaft (also Gemeinschaftseinsätze, die keine Notfalleinsätze sind) sind Dienstleistungen von Schutzdienstpflichtigen, bei denen Leistungen für Dritte, z.B. für Behörden, Amtsstellen, Organisationen, Vereine oder Aussteller, erbracht werden.
Gesuche für Gemeinschaftseinsätze bei Grossanlässen sind mindestens 12 Monate im voraus beim Kommando der ZSO Limmattal-Süd (ZSO-LiSü) einzureichen. Die Zivilschutzkommission der ZSO LiSü entscheidet dann über die Gesuche.
Reicht eine Gemeinschaft ein Gesuch für einen Einsatz der ZSO LiSü ein, verpflichtet sie sich, die Kosten vollumfänglich zu übernehmen. Kosten für Einsätze der ZSO LiSü an Übungsobjekten im Rahmen einer fachtechnischen Ausbildung können teilweise oder ganz erlassen werden.
Leistungen für Dritte können erbracht werden, wenn
Für weitere Fragen wenden Sie sich an das Kommando der ZSO Limmattal-Süd.
Der Zivilschutz hat ein breites Aufgabenfeld und sorgt für Betreuung, Schutz, Unterstützung.
Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungssystems positioniert.
Die Angehörigen des Zivilschutzes kümmern sich um Schutzbedürftige, aber auch um Kulturgüter.
Sie unterstützen die Führungsorgane und stellen Infrastrukturen wieder instand.